Bestimmung der gewonnenen Sitze

Nach Auszählung der Stimmen ergeben sich bei der Kommunalwahl die folgenden Ergebnisse:

  • Die Gesamtzahl der abgegebenen Wahlzettel (entsprechen der Anzahl Wähler_innen; für die Bestimmung der Anzahl Sitze nicht relevant)
  • Die Gesamtzahl der gültigen Wahlzettel (für die Bestimmung der Anzahl Sitze relevant)
  • Die Gesamtzahl der ungültigen Wahlzettel (für die Bestimmung der Anzahl Sitze nicht relevant)
  • Die Anzahl auf die einzelnen Listen entfallenden Stimmen (für die Bestimmung der Anzahl Sitze relevant)
  • Die Anzahl der auf die einzelnen Kandidat_innen entfallenden Stimmen (für die Bestimmung der Mandate relevant)

Bestimmung der Prozentanteile

Nach Auszählung der Stimmen werden die Prozentanteile der Listen an den gültigen Stimmen (!) berechnet. Die Stimmanteile der Listen addieren sich damit immer auf exakt 100%, da alle gültigen Stimmen sich per Definition nur auf Kandidat_innen der verschiedenenen Listen verteilen können.

Bei der Kommunalwahl 2011 ergab sich beispielsweise für die Gemeindevertretung Mühltal (37 Sitze) folgendes Ergebnis:

  • Abgegebene Wahlzettel: 6,103
  • Gültige Wahlzettel: 5,886
  • Ungültige Wahlzettel: 217
  • Gesamt vergebene Stimmen: 205.533 (Anmerkung: bei 5,886 Wahlzetteln wären 5,886 * 37 = 217,782 Stimmen möglich gewesen; es waren also über 12,000 Stimmen “verfallen”)
  • CDU: 64,179 Stimmen, entsprechend 64179/205533 = 31,23%
  • SPD: 55,025 Stimmen (26,77%)
  • FDP: 14,900 Stimmen (7,25%)
  • Grüne: 55,016 Stimmen (26,77%)
  • Die Mühltaler: 16,413 Stimmen (7,99%)

Die prozentuale Verteilung ergibt sich aus der Anzahl Stimmen geteilt durch die Anzahl gesamt vergebener (gültiger) Stimmen.

Bestimmung der Anzahl Sitze

Als nächstes wird die Prozentzahl der erreichten Stimmanteile mit der Anzahl zu vergebender Sitze multipliziert; hierbei entstehen jeweils Zahlen zwischen 0 und der maximal zu vergebenden Anzahl Sitze. Zunächst wird nur der ganzzahlige Anteil betrachtet.

  • CDU: 31,23% von 37 Sitzen = 11,5551 Sitze. Der ganzzahlige Anteil ist 11; die CDU erhält (zunächst) damit 11 Sitze.
  • SPD: 26,77% von 37 Sitzen = 9,9049 Sitze. Der ganzzahlige Anteil ist 9; die SPD erhält (zunächst) damit 9 Sitze.
  • FDP: 7,25% von 37 Sitzen = 2,6825 Sitze. Der ganzzahlige Anteil ist 2; die FDP erhält (zunächst) damit 2 Sitze.
  • Grüne: 26,77% von 37 Sitzen = 9,9049 Sitze. Der ganzzahlige Anteil ist 9; die Grünen erhalten (zunächst) damit 9 Sitze.
  • Die Mühltaler: 7,99% von 37 Sitzen = 2,9563 Sitze. Der ganzzahlige Anteil ist 9; Die Mühltaler erhalten (zunächst) damit 2 Sitze.

Nach Berücksichtigung nur der ganzzahligen Anteile sind insgesamt 11 + 9 + 2 + 9 + 2 = 33 Sitze vergeben. Es sind also noch vier Sitze zu vergeben.

Um diese Sitze zu vergeben, werden die Listen absteigend nach dem Nachkommaanteil der erhaltenen Stimmen aufgelistet:

  • Die Mühltaler: 0,9563
  • SPD: 0,9049
  • Grüne: 0,9049
  • FDP: 0,6825
  • CDU: 0,5551

Nun werden die noch zu vergebenden Sitze an die Einträge dieser Liste von oben nach unten vergeben - also gemäß der Angabe, “wer am nächsten an einem weiteren vollen Sitz war”. Damit werden die vier verbliebenen Sitze der Reihe nach an Die Mühltaler (nun 3), SPD (nun 10), Grüne (nun 10) und FDP (nun 3) vergeben. Lediglich die CDU geht aufgrund des geringsten “Nachkomma-Anteils” hier leer aus.

Insgesamt war das Wahlergebnis damit, sortiert nach Fraktionsgröße und mit Angabe der direkt errungenen sowie der “nachverteilten” Sitze:

  • CDU: 11 + 0
  • SPD: 9 + 1
  • Grüne: 9 + 1
  • Die Mühltaler: 2 + 1
  • FDP: 2 + 1

Bestimmung der Mandatsträger

Nachdem feststeht, wie viele Mandate die einzelnen Listen erhalten haben, werden die - vorher ausgezählten - Stimmen für die einzelnen Kandidat_innen der Listen betrachtet. Dazu wird die Ergebnisliste, sortiert nach der absteigenden Anzahl Stimmen, erstellt. Diese kann aufgrund von Kumulieren, Panaschieren und Streichen durch die Wähler in der Reihenfolge der Personen mehr oder weniger stark von dem ursprünglich eingereichten Wahlvorschlag abweichen.

Gewählt sind anschließend die jeweils ersten Positionen der Liste gemäß der Anzahl zu vergebender Sitze. Im Beispiel oben haben daher die Positionen 1-11 der CDU, 1-10 der SPD, 1-10 der Grünen, 1-3 von Die Mühltaler sowie 1-3 der FDP jeweils ein Mandat errungen.

Allerdings kann es sein, dass einzelne Kandidaten - aus verschiedenenen Gründen - das errungene Mandat ablehnen. In diesem Fall rückt der jeweils nächste Kandidat nach. Dies wird auf der Seite zum Nachrückverfahren näher betrachtet.

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